Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Die nachfolgenden Vertragsbedingung sind grundsätzlicher Bestandteil des Mietvertrags. Nach Erhalt des Mietvertrags oder der erfolgreichen Online-Buchung übersenden wir Ihnen die Rechnung und Buchungsbestätigung.

Bei Anreise ist eine Kaution von 50,00 € in Bar beim Vermieter zu hinterlegen. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Abnahme der Wohnung erstattet. Kann die Abnahme aus terminlichen Gründen nicht unmittelbar zum Zeitpunkt der Abreise der Mieter erfolgen, wird die Kaution nach erfolgreicher Abnahme auf das Konto des Mieters überweisen.

Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter verursachte Sachschäden an dem gemieteten Objekt sowie dessen Inventar von der Kaution an Abzug zu bringen bzw. in Rechnung zu stellen. Schäden sind vom Mieter unmittelbar dem Vermieter mitzuteilen und anzuzeigen. Falls beim Einzug durch den Mieter Beschädigungen festgestellt werden, sind diese ebenfalls unmittelbar dem Vermieter mitzuteilen.

Wasser-, Strom- und Heizkosten sind im Mietpreis enthalten.

 

Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Annahmen der Anmeldung notwendig werden, und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und die Durchführung des Mietvertrages nicht erheblich beeinträchtigen. Änderungen der im Vertrag genannten Preise sind ausgeschlossen.

Der Vermieter verpflichtet sich den Mieter über zulässige Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Vermieter einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Leistung, ist der Mieter berechtigt, ohne Gebühren und weitere Kosten vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Mieter hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Vermieter gegenüber diesem geltend zu machen.

Der Vermieter kann, ohne Angabe von Gründen, vor Antritt des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurücktreten – in diesem Fall entstehen für den Mieter keine Gebühren oder weitere Kosten.

Des Weiteren kann der Vermieter auch nach Antritt des Mietverhältnisses, ohne die Einhaltung von jeglichen Fristen, vom Mietvertrag zurücktreten, sofern die Durchführung durch den Mieter nachhaltig und erheblich gestört wird oder sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aufgrund dieser Sachverhalte, behält dieser den Anspruch auf den Mietpreis. Der Vermieter rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen an.

Bei einem Rücktritt nach Vertragsabschluss durch den Mieter werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt:

1.)     30% des Mietpreises bei Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn

2.)     50% des Mietpreises bei Rücktritt bis 15 Tage vor Mietbeginn

3.)     70% des Mietpreises bei Rücktritt ab 14 Tage vor Mietbeginn
Bei vorzeitiger Abreise oder bei Nichtanreise ohne vorherige Mitteilung an den Vermieter besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung im Falle von Diebstahl, Schäden und Unfällen, welche an Personen oder Gegenständen des Mieters entstehen könnten. Dieser Vertrag ist für den Mieter bindend, der Vermieter behält sich bis zum Erhalt der Anzahlung das Rücktrittsrecht vor. Der Mieter erkennt ausdrücklich den Vermieter als verantwortlichen Vertragspartner an.

 

Zahlung

Es wird eine Anzahlung von 25% sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses (eingehend beim Vermieter) fällig.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Banklaufzeiten. Der Vermieter akzeptiert keine Schecks, Kredit- oder Debitkarten. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises hat der Mieter keinen Anspruch auf die Aushändigung der Mietunterlagen sowie die Erbringung von jeglichen Leistungen durch den Vermieter. Rücktrittskosten sind sofort fällig.

 

Gewährleistung, Mithilfeplicht / Abhilfepflicht

Der Mieter kann nur Schadensersatz bzw. Minderung wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel auf einen Umstand beruht, den der Vermieter zu vertreten hat. Der Mieter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Eine nachträgliche Minderung des Mietpreises kann nur erfolgen, wann die obige Anzeige erfolgt ist oder vom Mieter schuldlos unterlassen wurde. Vor einer Kündigung nach § 651e BGB ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.

Mindestaufenthalt

Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Übernachtungen. Sofern der Mieter ausdrücklich nur 1 Übernachtung wünscht, wird hierfür der Mietpreis für den Mindestaufenthalt (2 Übernachtungen) berechnet.

 

An- und Abreise

Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise möchten wir Sie bitten, das Quartier bis 11.00 Uhr zu räumen. (An Tagen, an denen wir keinen Gästewechsel haben, können die An- bzw. Abreise auch individuell abgesprochen werden.) Die Schlüsselrückgabe erfolgt gemäß Absprache.

 

Personenzahl

Die Ferienwohnung darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag ausgeschrieben sind und/oder angemeldet sind. Der Vermieter behält sich das Recht vor, überzählige Personen abzuweisen.

 

Ruhezeiten

Die Ferienwohnung befindet sich in direkter Nachbarschaft zu anderen Wohnobjekten. Es sind daher die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittags-, Nacht- und Sonntags- bzw. Feiertagsruhe einzuhalten.

 

Endreinigung

Die Endreinigung wird durch den Vermieter vorgenommen werden. Hierfür wird eine Pauschale i.H.v. 30,00 € berechnet. Folgende Aufgaben sind grundsätzlich kein Bestandteil der Endreinigung, und müssen vom Mieter vorgenommen werden:

– Kühlschrank entleeren und trocken auswischen
– Entsorgung aller Lebensmittel, die nicht bei Anreise vorhanden waren
– Abwasch von Geschirr und Kücheninventar, sowie das Einräumen in die Schränke
– Entsorgung des Hausmülls
– Besenrein

 

Hausrecht

Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Mieters betreten muss.

 

Haftung

Die Mieter haften im vollen Umfang für die Schäden am Inventar oder an der Ferienwohnung selbst. Eventuelle Schäden müssen sofort dem Vermieter angezeigt werden und können in der Regel über die private Haftpflichtversicherung des Mieters reguliert werden.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird diese durch eine Regelung ersetzt, die sinngemäß der ursprünglichen Regelung am nähesten kommt. Sämtliche andere Vertragsbedingungen bleiben davon unberührt und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.

Gerichtsstand: Ratzeburg