Allgemein:
Sämtliche Gegenstände, die sich in der Ferienwohnung befinden, dürfen und sollen von den Gästen genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass sämtliches Inventar und Dekorationen Eigentum und mittelbarer Besitzt des Vermieters sind.
Des weiteren bitten wir Mieter um einen sorgsamen Umgang mit den Ferienobjekt, damit auch zukünftige Mieter die gleichwertigen Bedingungen vorfinden. Sollte es trotzdem passieren, dass das Inventar beschädigt wird, bitten wir Sie uns den entstandenen Schaden unverzüglich mitzuteilen. Eine Mitteilung nach Ihren Abreise widerspricht unseren Mietbedingungen und hat zur Folge, dass die Kaution erst nach Ermittlung des Schadens von uns erstattet werden kann.
Die Mieter haften wir jegliche Beschädigungen, soweit diese durch Sie oder Ihre Mitreisenden und Gäste verschuldet oder zu vertreten sind. Schäden oder fehlendes Inventar werden den Mietern zu den jeweiligen Neupreisen zzgl. Wiederbeschaffungskosten berechnet. Kleininventar wie z.B. Geschirr, Gläser, Besteck und Bad-Accessoires sind hiervon ausgeschlossen.
Unterlassen Sie bitte jegliche Handlungen an den elektrischen Geräten und Anlagen außerhalb er üblichen Nutzung. Sollten diese nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenden Sie sich bitte an uns – wir werden uns umgehend um die Problematik kümmern. Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, haften Mieter uneingeschränkt.
Sorgen Sie bitte für eine regelmäßige Durchlüftung (Stoßlüften) der Wohnräume.
Abfall:
Die Entsorgung der Abfälle übernimmt der jeweilige Mieter. Die Vorschriften für die örtliche Mülltrennung finden als Infomaterial in der Wohnung vor. Die Entsorgungsbehälter sind stets nach diesen Vorschriften zu befüllen. In der Küche steht ein System zur ordnungsgemäßen Abfalltrennung zur Verfügung. Die Entsorgungsbehälter befinden sich auf dem Grundstück der Wohnung. Öffentliche Container für die Entsorgung von Glas und Papier/Pappe finden Sie bei uns im Ort.
Grundsätzlich gilt:
- Trennen Sie Müll um die Umwelt nicht unnötig zu belasten.
Einbruchschutz / Diebstahlsicherung / Schlüssel:
Während der gesamten Mietzeit ist der Mieter für das Objekt verantwortlich. Bei Verlassen der Wohnung ist die Wohnungstüre sowie die gemeinsam genutzte Haustüre zu verschließen. Des weiteren sind sämtliche Fenster, je nach Witterung, komplett bzw. teilweise zu verschließen.
Die übergebenen Schlüssel für Haustüre und Wohnungstüre sind vor Verlust vom Mieter zu schützen. Des weiteren ist es untersagt die Schlüssel zu duplizieren. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter im vollen Umfang für den kompletten Austausch der
Schließanlage.
Pflege:
Bei einem längeren Aufenthalt, bitten wir Sie herzlich die Zimmerpflanzen je nach Bedarf zu gießen.
Rauchen:
Das Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt. Wir bitten Sie nur im Außenbereich zu rauchen.